Glossar
ASR A1.7
ASR A1.7 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten, die Anforderungen an Türen und Tore beschreibt. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und verlangt unter anderem eine regelmäßige Prüfung kraftbetätigter Tore durch eine befähigte Person.
ASR A1.7 ist die Technische Regel für Arbeitsstätten, die Anforderungen an Türen und Tore beschreibt. Sie konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und verlangt unter anderem eine regelmäßige Prüfung kraftbetätigter Tore durch eine befähigte Person. Damit übersetzt sie die allgemeinen Schutzziele des Arbeitsschutzes in konkrete, anwendbare Anforderungen für den Betrieb von Toren.
Einordnung und Geltungsbereich
Die Arbeitsstättenregeln, kurz ASR, konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Wer sie einhält, kann davon ausgehen, die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt zu haben. Die ASR A1.7 befasst sich speziell mit Türen und Toren in Arbeitsstätten und gilt damit unmittelbar für Schnelllauftore, die in Hallen, Lagern und Produktionsbereichen eingesetzt werden.
Anders als die Produktnormen EN 13241 und EN 12453, die sich an den Hersteller und die Inverkehrbringung richten, adressiert die ASR A1.7 in erster Linie den Betreiber. Sie regelt, wie ein Tor während seiner gesamten Nutzungsdauer sicher betrieben, geprüft und instand gehalten werden muss. Beide Ebenen greifen ineinander: Der Hersteller liefert ein konformes Tor, der Betreiber hält es im sicheren Zustand.
Anforderungen an Tore
Die ASR A1.7 stellt eine Reihe von Anforderungen an die sichere Gestaltung und Bedienung von Toren. Dazu gehört, dass kraftbetätigte Tore mit Schutzeinrichtungen gegen Quetsch- und Scherstellen ausgestattet sind und dass sie auch bei Stromausfall geöffnet werden können. Diese Anforderung an die Notöffnung ist sicherheitsrelevant, weil Tore in Flucht- und Rettungswegen oder in stark frequentierten Bereichen liegen können.
Weiter verlangt die Regel, dass kraftbetätigte Tore so gestaltet sind, dass Personen sie gefahrlos passieren können, und dass transparente oder leicht zu übersehende Tore erkennbar gekennzeichnet werden. Für Schnelllauftore ist außerdem die Abstimmung der Schutzeinrichtungen wichtig, etwa von Schließkantensicherung und Lichtgitter, die im Zusammenspiel die zulässigen Schließkräfte nach EN 12453 einhalten.
Prüfpflicht für kraftbetätigte Tore
Ein Kernpunkt der ASR A1.7 ist die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung. Kraftbetätigte Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person geprüft werden. In der Praxis bedeutet das in der Regel mindestens eine jährliche Prüfung; bei hoher Beanspruchung oder entsprechenden Herstellervorgaben können kürzere Intervalle nötig sein.
Geprüft werden insbesondere die Funktion und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen, die Einhaltung der zulässigen Schließkräfte, der Zustand der mechanischen Bauteile sowie die Funktion der Notentriegelung. Die befähigte Person muss über die nötige Sachkunde verfügen, um Mängel zu erkennen und zu bewerten. Welche Prüf- und Wartungsschritte konkret anfallen, beschreibt der Bereich Reparatur und Wartung.
Abgrenzung zur DGUV Vorschrift 3
Die ASR A1.7 betrifft das Tor als Ganzes, also seine mechanische Sicherheit, die Schutzeinrichtungen und die Notöffnung. Davon zu unterscheiden ist die DGUV Vorschrift 3, die sich auf die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bezieht. Da ein Schnelllauftor sowohl mechanische als auch elektrische Komponenten enthält, greifen beide Prüfregime ineinander.
In der Praxis werden die Prüfungen häufig zusammengefasst, sodass die mechanische Sicherheit nach ASR A1.7 und die elektrische Sicherheit nach DGUV Vorschrift 3 in einem Termin abgedeckt werden. Wichtig ist, dass beide Aspekte dokumentiert und nachweisbar sind.
Bedeutung für den Betreiber
Für den Betreiber ist die ASR A1.7 die zentrale Grundlage, um seinen Pflichten im laufenden Torbetrieb nachzukommen. Wer die Regel einhält, dokumentiert die regelmäßige Prüfung, hält die Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig und stellt die Bedienbarkeit auch im Notfall sicher. Das schützt die Beschäftigten und schafft im Schadensfall Rechtssicherheit.
Welche Tore und Schutzeinrichtungen für einen Arbeitsbereich sinnvoll sind, lässt sich über den Konfigurator eingrenzen. Einen Überblick über typische Einsatzfälle bietet der Bereich Anwendung, und die Hauptseite Schnelllauftor erläutert die zugrunde liegende Technik.
Verwandte Begriffe
Häufige Fragen
Was regelt die ASR A1.7?
Die ASR A1.7 ist die Arbeitsstättenregel für Türen und Tore. Sie beschreibt Anforderungen an Sicherheit, Bedienung und Kennzeichnung und verlangt eine regelmäßige Prüfung kraftbetätigter Tore durch eine befähigte Person, in der Regel mindestens einmal jährlich.
Wie oft muss ein Tor nach ASR A1.7 geprüft werden?
Die Regel verlangt eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person, üblicherweise mindestens einmal jährlich. Je nach Beanspruchung und Herstellerangaben können kürzere Intervalle erforderlich sein.
Wer ist für die Einhaltung der ASR A1.7 verantwortlich?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber beziehungsweise der Betreiber der Arbeitsstätte. Er muss sicherstellen, dass die Tore geprüft, gewartet und sicher bedienbar sind und dass eine Notentriegelung vorhanden ist.
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