Glossar

DGUV Vorschrift 3

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verlangt, dass elektrische Komponenten von Toren regelmäßig durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Die DGUV Vorschrift 3 ist die Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verlangt, dass elektrische Komponenten von Toren regelmäßig durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Ziel ist es, Gefahren durch elektrischen Strom zu vermeiden und die Betriebssicherheit dauerhaft sicherzustellen.

Herkunft und Geltungsbereich

Die DGUV Vorschrift 3 wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegeben und gehört zum Regelwerk der Berufsgenossenschaften. Sie ist die zentrale Vorschrift für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Wer elektrisch betriebene Arbeitsmittel betreibt, ist verpflichtet, deren ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen und nachzuweisen.

Ein Schnelllauftor ist im Sinne dieser Vorschrift ein elektrisches Betriebsmittel. Es enthält einen Torantrieb, eine Steuerung, einen Frequenzumrichter sowie Sensoren und Sicherheitseinrichtungen, die elektrisch angebunden sind. All diese Komponenten unterliegen der regelmäßigen Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3.

Was geprüft wird

Im Mittelpunkt der Prüfung steht die Frage, ob von den elektrischen Bauteilen eine Gefahr ausgehen kann. Geprüft werden unter anderem der Zustand der Leitungen und Anschlüsse, die Schutzleiterverbindungen, der Isolationswiderstand und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag. Auch die ordnungsgemäße Funktion von Schaltern, Steuerungen und Schutzeinrichtungen gehört dazu.

Bei einem Schnelllauftor betrifft das insbesondere die Verkabelung des Antriebs, den Anschluss der Steuerung und die elektrische Einbindung der Sicherheitssensorik wie Lichtschranke und Endschalter. Werden Mängel festgestellt, sind diese zu beheben, bevor das Tor weiter betrieben wird. Die Prüfung dokumentiert den sicheren Zustand und macht ihn nachweisbar.

Wer prüfen darf

Die Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Eine Elektrofachkraft verfügt über die fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung, um elektrische Gefahren zu erkennen und zu beurteilen. Diese Anforderung unterscheidet die DGUV Vorschrift 3 von der mechanischen Toreprüfung, die eine befähigte Person mit entsprechender Sachkunde übernehmen kann.

In der Praxis wird die elektrische Prüfung häufig mit der mechanischen Prüfung des Tors kombiniert, sofern der Prüfer über beide Qualifikationen verfügt. Wichtig ist, dass die Zuständigkeiten klar sind und dass beide Prüfbereiche vollständig abgedeckt werden.

Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt eine Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen. Die konkreten Fristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und der Beanspruchung. Für ortsfeste elektrische Anlagen, zu denen ein fest installiertes Schnelllauftor zählt, sind regelmäßige Wiederholungsprüfungen vorgesehen, deren Intervall sich an der Gefährdungsbeurteilung orientiert.

In rauen Umgebungen mit Feuchtigkeit, Staub oder mechanischer Belastung können kürzere Intervalle erforderlich sein. Der Betreiber legt die Fristen im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest und dokumentiert sie. Die durchgeführten Prüfungen werden protokolliert, sodass der ordnungsgemäße Zustand jederzeit nachgewiesen werden kann.

Zusammenspiel mit der Toreprüfung

Ein Schnelllauftor vereint mechanische und elektrische Sicherheit. Während die ASR A1.7 die mechanische Funktion, die Schutzeinrichtungen und die Notöffnung in den Blick nimmt, deckt die DGUV Vorschrift 3 die elektrische Seite ab. Erst beide Prüfregime gemeinsam stellen sicher, dass das Tor in jeder Hinsicht betriebssicher ist.

Für den Betreiber empfiehlt es sich, die Prüf- und Wartungstermine zu koordinieren, um Stillstandszeiten zu minimieren und beide Nachweise lückenlos zu führen. Welche Arbeiten dabei anfallen, beschreibt der Bereich Reparatur und Wartung. Welche elektrische Ausstattung ein Tor für den jeweiligen Einsatz benötigt, lässt sich über den Konfigurator eingrenzen; einen Technik-Überblick bietet die Hauptseite Schnelllauftor.

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen

Was regelt die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie verlangt, dass diese vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden, um Gefahren durch elektrischen Strom zu vermeiden.

Gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für Schnelllauftore?

Ja. Ein Schnelllauftor enthält elektrische Betriebsmittel wie Antrieb, Steuerung und Frequenzumrichter. Diese fallen unter die DGUV Vorschrift 3 und müssen entsprechend durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Wie unterscheidet sich die DGUV Vorschrift 3 von der ASR A1.7?

Die DGUV Vorschrift 3 prüft die elektrische Sicherheit, die ASR A1.7 die mechanische Sicherheit und die Schutzeinrichtungen des Tors. Beide Prüfungen ergänzen sich und werden in der Praxis oft gemeinsam durchgeführt.

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